Voraussetzungen für die Inanspruchnahme unserer Leistung:
  • Ein ärztliches/amtsärztliches Attest zur Notwendigkeit der ambulanten Wohnbetreuung.
  • Ambulant Betreutes Wohnen ist Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen gemäß §§ 53 ff SGB XII.

Entscheidung über den Umfang der Leistung:

  • Findet beim individuellen Hilfeplangespräch, an dem verschiedene fachkundige Personen teilnehmen, statt.
  • In diesem Gespräch wird sowohl grundsätzlich über die geeignete Wohnform
    als auch einzelfallbezogen über den Umfang der Leistungen entschieden.
  • An dem Hilfeplangespräch nehmen der/die Antragsteller/in und der/die gesetzliche Betreuer/in teil.
  • Auf Wunsch besteht hier die Möglichkeit der Hinzuziehung einer weiteren Vertrauensperson.
  • Nach Fertigstellung des individuellen Hilfeplans durch unsere Mitarbeiter wird dieser an den LVR weitergereicht.
    Dann wird über den durch uns und den Klienten ermittelten Umfang des Hilfebedarfs entschieden.